Das Staatsministerium, die heutige Bezirksregierung

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Staatsministerium

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Nationalsozialistische Regierungspolitik unter Klagges

Unter der Herrschaft des Braunschweigischen Innenministers Dietrich Klagges kam es zu unzähligen Terroraktionen, bei denen SA, SS und "Hilfspolizei" nach dem 30. Januar 1933 mit außerordentlicher Brutalität gegen Angehörige der Arbeiterorganisationen vorgingen. Klagges war verantwortlich für den Tod von mindestens 25 NS-Gegnern während der Machtergreifungsphase im Land Braunschweig.

Der Rücktritt des deutschnationalen Ministers Werner Küchenthal Anfang Mai 1933 ebnete den Weg für die nationalsozialistische Alleinregierung. Am 6. Mai ernannte der Reichsstatthalter Friedrich Loeper Dietrich Klagges zum Ministerpräsidenten des Landes Braunschweig und den SS-Führer Fritz Alpers auf Vorschlag Klagges' zum zweiten Minister, zuständig für Justiz und Finanzen. Ab 1937 gab es nurmehr einen Minister - Dietrich Klagges - mit dem Titel Ministerpräsident. Im Juni 1933 machte Klagges den SS-Gruppenführer Friedrich Jeckeln, der sich bei den Gewalt- und Terroraktionen unentbehrlich gemacht hatte, zum Chef des Braunschweigischen Landespolizeiamtes. 1940 wurde Jeckeln, wenig später einer der schlimmsten Schlächter an der Ostfront, Staatsrat im Staatsministerium. Klagges, Alpers und Jeckeln waren die einflussreichsten Machtträger im Land Braunschweig, äußerst aktive Nationalsozialisten und Mitglieder der SS, die in Braunschweig mit dem Regierungsapparat enger verflochten war als anderswo.

Die meisten das Land Braunschweig betreffenden politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Entscheidungen sind während der Jahre 1933 bis 1945 in den Räumen des Staatsministeriums am Bohlweg von einer gut funktionierenden Bürokratie vorbereitet, von der Regierungsspitze beschlossen und von den Beamten durchgeführt worden. Dabei hatte der nationalsozialistische Ministerpräsident Dietrich Klagges in allen wichtigen Fragen entscheidenden Einfluss.

Klagges wurde am 12. April 1945 von den amerikanischen Truppen verhaftet. Das Spruchgericht Bielefeld verurteilte ihn 1949 wegen seiner Zugehörigkeit zur SS zu sechs Jahren Gefängnis. Im Prozess vor dem Braunschweiger Landgericht erhielt Klagges 1950 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eine lebenslange Haftstrafe; sie wurde im Revisionsverfahren auf 15 Jahre Zuchthaus reduziert. 1957 vorzeitig entlassen, lebte Klagges bis zu seinem Tode 1971 in Bad Harzburg.

Quelle:
Das Urteil gegen Dietrich Klagges. Braunschweig 1950.