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Alte Waage

Nationalsozialistisches Erziehungsprogramm

Die Einführung der HJ, mit ihrem Sitz in der Alten Waage, sollte gewährleisten, daß die Jugend im Alter von 10 - 18 Jahren auch in ihrer Freizeit nicht mit anderem als dem nationalsozialistischen Gedankengut in Berührung kam. Hitlerjungen wurden zunehmend auch zur Demonstration des Herrschaftsanspruches der NSDAP eingesetzt, etwa durch Streifendienste oder bei Aufmärschen für hochrangige Parteiführer. Die Freizeit wurde immer mehr zu einer Zwangsveranstaltung: erst wurden die anderen Jugendverbände verboten oder gleichgeschaltet, dann wurde der Dienst in der HJ per Gesetz zur Pflicht erklärt.
Die HJ bot sowohl freizeitliche Veranstaltungen (z.B. Wanderungen und Ausflüge) als auch militärische Übungen (z.B. Aufmärsche, Exerzierübungen und Schießunterricht) für die Jugendlichen an. Unmerklich verschwammen die Grenzen zwischen Freizeitgestaltung und gezielter Militärschulung. Hinzu kam die ideologisch-weltanschauliche Unterrichtung, z.B. in "Rassenkunde" und Geschichte. Letztlich wurden die Jugendlichen auf den Kriegseinsatz vorbereitet. Ein Zeitzeuge schildert dies wie folgt: "Wenn man davon ausgeht, dass das Leben Kampf ist nach der nationalsozialistischen Weltanschauung, dann ist die Volksgemeinschaft nichts weiter als eine Kampfgemeinschaft. Nun kommt es also darauf an, diesen Sinn der Geschichte zu erfüllen, d.h. sich im Kampf zu bewähren. Kampf bedeutet im Großen Krieg. Also erschien es uns überhaupt keiner Frage wert, sondern es war logisch und in sich vernünftig, dass wir darauf vorbereitet wurden." (Zit. nach Bein, Zeitzeichen, S. 113.)

Grundlage der Erziehung in der Hitler-Jugend war dabei das nationalsozialistische Führerprinzip: Jeder Hitlerjunge hatte seinem "Formationsführer" unbedingten Gehorsam entgegen zu bringen und musste dessen Anweisungen Folge leiste. In der Dienstordnung für das Deutsche Jungvolk von 1941 finden sich folgende Sätze: "Die Befehle Deiner Führer hast Du widerspruchslos und sofort auszuführen, selbst wenn sie Dir falsch erscheinen sollten. ... Du musst lernen, auch ein Unrecht schweigend ertragen zu können." (Zit. nach Bein, Zeitzeichen, S. 112.) Wer dies nicht konnte, wurde ausgegrenzt, in seinem weiteren Lebensweg behindert oder bestraft.