Weitere Orte zum Thema
Erziehung und Bildung in Braunschweig
|
Akademie für Jugendführung Nationalsozialistisches Erziehungsprogramm / Ausbildungsordnung Ziel und Aufgabe der Akademie war die Ausbildung von hauptamtlichen Funktionären und die Schaffung eines Berufsbildes für die "Jugendführer", die die Entwicklung der HJ zu einer Staatsjugend befördern sollten. Neben Familie und Schule sollte die HJ, geführt von gezielt ausgebildeten jungen Männern, die dritte wichtige Erziehungsinstanz im nationalsozialistischen Staat darstellen und die Jugend im Geiste nationalsozialistischer Ideologie schulen. Die nach- bzw. außerschulische Ausbildung der Jugendlichen in der HJ wurde gemäß dem Führerprinzip ausgerichtet und im Sinne einer totalitären "Formationserziehung" (nach dem Vorbild der SA) zur Festigung der nationalsozialistischen Idee und Disziplinierung der Jugend eingesetzt. Aufnahmekriterien Voraussetzungen zur Aufnahme an die Akademie
für Jugendführung (Ausbildungsordnung der Reichsjugendführung
vom 23.02.1938) 1. Viermonatige Tätigkeit als Mitarbeiter in
einer Gebietsführung Lehrgangsaufbau
Besonderheiten Potentielle Laufbahn eines Auszubildenden Nach einem halben Jahr Ausbildung an der Akademie
für Jugendführung und einem anschließenden Auslandsaufenthalt
wurde der Auszubildende auf eine Mindestzeit von 12 Jahren für den
Dienst in der HJ verpflichtet. Noch während der Ausbildung sollten
die Anwärter auswählen, ob sie nach den obligatorischen 12 Jahren
in den Dienst der Partei oder des Staates treten wollten. Mit bestandenem
Examen bekamen die Studenten ein Diplom als Jugendführer des Deutschen
Reiches und wurden zum sogenannten Stammführer ernannt, was die Aufnahme
in das Führerkorps bedeutete. |
|
|