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Regime und Kirche Von der Gemeindekirche zur Weihestätte der Nation Bereits 1935 wurde der Dom wegen der Grabungen an
der Ruhestätte Heinrichs des Löwen für den Gottesdienst
gesperrt. Die staatlichen Behörden erhielten die Kirchenschlüssel,
so dass sich im Oktober 1935 die Hitlerjugend ohne Einwilligung der Landeskirche
am Grabe des Welfenherzogs zu einer Kundgebung versammeln und die NS-Frauenschaft
am 1. November 1935 dort eine Feierstunde zum "Thema Heinrich der Löwe"
mit Chor und Weihespiel abhalten konnte. Am 25. April 1939 entschied der Reichsminister für kirchliche Angelegenheiten Hanns Kerrl: Der Dom sei "dem Staat als Eigentümer zur alleinigen uneingeschränkten Verfügung" zu überlassen. (2) Zitatnachweise: |