Q: Vögel, und in BS, S. 106.
Der Braunschweiger Staatsdom nach der Umgestaltung durch die Nationalsozialisten

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Regime und Kirche

Von der Gemeindekirche zur Weihestätte der Nation

Bereits 1935 wurde der Dom wegen der Grabungen an der Ruhestätte Heinrichs des Löwen für den Gottesdienst gesperrt. Die staatlichen Behörden erhielten die Kirchenschlüssel, so dass sich im Oktober 1935 die Hitlerjugend ohne Einwilligung der Landeskirche am Grabe des Welfenherzogs zu einer Kundgebung versammeln und die NS-Frauenschaft am 1. November 1935 dort eine Feierstunde zum "Thema Heinrich der Löwe" mit Chor und Weihespiel abhalten konnte.

Der Staat beanspruchte uneingeschränktes Verfügungsrecht über den Dom. Am 29. April 1936 informierte Klagges die Landeskirche darüber, dass voraussichtlich bis zum Frühjahr 1937 kein Gottesdienst mehr im Dom stattfinden könne.

Im Dezember 1938 ließ Klagges die Finanzabteilung der Landeskirche wissen, es sei "aus Gründen der Denkmalspflege" unmöglich, Gestühl, Kanzel und Altar wieder aufzustellen, da dies "den wiedergewonnenen Charakter des Doms als altdeutsches Bauwerk zerstören" würde. (1)
Es handle sich nun um einen Grabbau und nicht um eine Gemeindekirche. Da keine Gemeinde existiere, solle die Landeskirche auf eine gottesdienstliche Nutzung verzichten.

Am 25. April 1939 entschied der Reichsminister für kirchliche Angelegenheiten Hanns Kerrl: Der Dom sei "dem Staat als Eigentümer zur alleinigen uneingeschränkten Verfügung" zu überlassen. (2)

Zitatnachweise:
(1) Arndt, Mißbrauchte Geschichte, 1981, S. 224.
(2) Arndt, Mißbrauchte Geschichte, 1981, S. 225.