1935 Bekleidungsamt des Reichsarbeitsdienstes Heute Hochschule für Bildende Künste
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Bekleidungsamt des Reichsarbeitsdienstes Überblick 1935 entstand am Pippelweg das Bekleidungsamt des Reichsarbeitsdienstes. Die Anlage wird heute von der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig genutzt. Die Arbeitsdienstpflicht war per Gesetz vom 26. Juni 1935 im Deutschen Reich eingeführt worden: "Der Reichsarbeitsdienst ist Ehrendienst am Deutschen Volke. Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volk im Reichsarbeitsdienst zu dienen. Der Reichsarbeitsdienst soll die deutsche Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit erziehen." (zit. nach RGBl 1935 I, Nr. 64, S. 769). Vorläufer des RAD war der Freiwillige Arbeitsdienst, der sich seit 1926 zur Erfüllung gemeinnütziger Aufgaben aus der Arbeit unterschiedlicher Jugendorganisationen entwickelt hatte und 1933 innerhalb weniger Monate von Konstantin Hierl, dem Beauftragten der NS-Regierung, gleichgeschaltet worden war. Der Reichsarbeitsdienst (RAD) bestand seither als staatliche Einrichtung, die alle Jugendlichen ab 18 Jahren zu einem sechs Monate dauernden Arbeitseinsatz und zum Lagerleben mit militärischer Disziplin verpflichtete und die jungen Menschen damit in die "Volksgemeinschaft" eingliedern wollte. Als Bestandteil der Formationserziehung des Nationalsozialismus, die die Jugend gemäß den Zielen der NS-Ideologie formen und die Entwicklung eigenständiger Vorstellungen unterbinden wollte, spielte der Reichsarbeitsdienst wie auch die Hitlerjugend als außerschulische Einrichtung eine wichtige Rolle: "Die Intensität der Beeinflussung der Jugend in diesen zunächst freiwilligen, später die gesamte deutsche Jugend zwangsweise erfassenden Organisationen schien geeignet, die Wirkung der übrigen Erziehungsinstanzen [Familie, Kirche, Schule u.a.] zumindest auszugleichen und schließlich den Weg freizumachen für den Aufbau eines einheitlichen Erziehungssystems im nationalsozialistischen Geiste (K. C. Lingelbach: Erziehung und Erziehungstheorien im nationalsozialistischen Deutschland. Überarb. Zweitausgabe Frankfurt/M. 1987, S. 103). Der RAD war eine besondere Reichsorganisation, keine
Einrichtung der NSDAP. Jeder Mann und jede Frau im Alter von 18 Jahren
konnte für sechs Monate zum Arbeitsdienst eingezogen werden; zunächst
wurde die Dienstpflicht allerdings nur bei männlichen Jugendlichen
angewandt, die Verpflichtung junger Frauen wurde erst schrittweise durchgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Dienstzeit der Männer lag auf der vormilitärischen
Ausbildung, welche die männliche deutsche Jugend zu einem "jederzeit
einsatzbereiten kraftvollen Werkzeug des nationalsozialistischen Reiches"
formen sollte. (Nationalsoz. Jahrbuch, 1944, S. 214). "Soldatische
Haltung", "Gehorsam", "Bodenverbundenheit" und
"Arbeitsgesinnung" waren Ziele der Erziehung durch den RAD.
Nach Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde der
größte Teil der Männer im Anschluss an die RAD-Zeit zum
Kriegsdienst in der Wehrmacht eingezogen. Ab Juli 1941 zog man die Frauen
nach ihrer Pflichtzeit im RAD für ein weiteres halbes Jahr zum Kriegshilfsdienst
heran. Im August 1943 wurde der RAD aus dem Bereich des Innenministeriums
herausgelöst und zu einer Obersten Reichsbehörde erklärt,
die Adolf Hitler unmittelbar unterstellt war. In Braunschweig unterhielt
der RAD eine weitere Einrichtung, die Truppführerschule im Querumer
Forst. Quellen: |