Verhältnisse in der AOK

Quelle: "Im Namen des Rechts: Das Urteil im Dietrich Klagges-Prozess", Aktenzeichen 1 Ks 17/49, Braunschweig 1950:

"Die allgemeine Absicht, den Inhaftierten nicht nur seelisch, sondern auch körperlich das größtmögliche Ungemach zuzufügen, drückt sich allein schon in der Art der Unterbringung aus. Sie waren fast ausnahmslos in großen Räumen eng zusammengepfercht. Diese Räume lagen vielfach im Kellergeschoß und erhielten keinerlei Tageslicht. Als Lagerstätten dienten Strohsäcke, die häufig von mehreren Häftlingen geteilt werden mußten und die teilweise mit Blut besudelt oder durch Einwirkung von Feuchtigkeit in Fäulnis übergegangen waren. Die Einzelzellen, die für die Aufnahme von Gefangenen zur Verfügung standen, waren durchweg ohne Beleuchtung und so eng, daß sich die Insassen weder aufrichten noch im Liegen ausstrecken konnten. Für eine regelmäßige Verpflegung war nicht gesorgt, sondern es blieb, was durch die allgemeine Brief- und Besuchssperre sehr erschwert war, den Inhaftierten überlassen, sich von ihren Angehörigen mit Lebensmitteln versorgen zu lassen. In der AOK waren zwar Duschräume vorhanden. Die Brausevorrichtungen standen aber den Häftlingen nicht zu Säuberungszwecken zur Verfügung, sondern sie wurden zu Strafmaßnahmen in der Weise verwandt, dass die Häftlinge, denen eine solche Strafe zugedacht war, eine längere Zeit hindurch, zum Teil in voller Kleidung, unter die mit voller Wucht niedergehenden Wasserstrahlen gestellt wurden. Zur Verrichtung der Notdurft war eine vorherige Abmeldung bei den wachhabenden Hilfspolizisten erforderlich. Da eine solche Meldung von den Wachposten oftmals zum Anlaß besonderer Schikanen benutzt wurde, beschränkten viele Häftlinge die Verrichtung ihrer Bedürfnisse auf die allerdringlichsten Fälle. Am schwersten hatten die sogenannten Schutzhaftgefangenen jedoch unter den fortgesetzten Mißhandlungen durch die Hilfspolizei zu leiden. Heftige Schläge mit Gummiknüppeln und anderen Schlagwerkzeugen bei Verhören waren durchaus üblich. Darüber hinaus kam es aber auch ohne jeden Anlass zu jedes Maß überschreitenden Misshandlungen und Drangsalierungen."