Verwüstung Die Nationalsozialisten zwangen ihre Opfer, für die während des Novemberpogroms entstandenen Schäden selbst aufzukommen. Als Beleg für den Umgang mit den von den Nationalsozialisten angerichteten Verwüstungen mag auch ein Brief aus dem Jahre 1938 dienen, in dem ein Anwohner der Steinstraße Schadenersatz für die an seinem Grundstück entstandenen Zerstörungen fordert. Die "Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes"
bestimmte, dass die jüdischen Eigentümer die Beschädigungen
ihrer Häuser und Geschäfte selber zu beseitigen hätten.
Die Synagoge konnte von der jüdischen Gemeinde nicht wieder aufgebaut
werden. (1) Gespräch mit Karl Liedke am 19. Juni 2002.
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