Quelle: Stadtarchiv Braunschweig; Antrag auf Schadenersatz Betreff: Schäden anlässlich der Volksempörung des 9. November 1938 In unserem Grundstück Steinstraße 2 wohnte infolge der Benachbarung des Judentempels seit ca. 35 Jahren die Familie Baron, die dort gleichzeitig ein jüdisches Restaurant unterhielt. Bei der Volksempörung am 09. 11. 1938 sind auch Schäden an dem Grundstück entstanden und zwar durch Zertrümmerung der Treppentür, durch Beschädigung anderer Türen und durch Zertrümmerung der Glasscheiben nach der Hofseite. Es handelt sich um besonders hohe Fenster, da dieses Gebäude einstmals für den Braunschweigischen Staatsminister erbaut war. Die von uns verauslagten Reparaturkosten betragen laut beigefügter Rechnung 71,20 Reichsmark. Auf Grund der 14. Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über den Ausgleich bürgerlich rechtlicher Ansprüche vom 18. 01. 1939 bitten wir, die oben näher erläuterten Kosten aus Staatsmitteln zu übernehmen. Die Familie Baron ist nach unserer Auffassung außerstande, diese Schuld zu bezahlen. Sie hat am 10. 11. 1938 ihr Gewerbe abgemeldet und lebt seitdem von milden Stiftungen ihrer Glaubensgenossen. In Folge dieser Umstände konnte auch trotz aller Versuche unsererseits von Barons die Miete nicht mehr aufgebracht werden. Inzwischen sind die von den Barons innegehabten Räume von der Geheimen Staatspolizei zu Bürozwecken übernommen worden. Quelle: |