Hitler als Regierungsrat

Durch die Anstellung Hitlers als Regierungsrat beim Braunschweiger Landeskultur- und Vermessungsamt - mit Dienstpflicht als Sachbearbeiter bei der Braunschweigischen Gesandtschaft in Berlin - verschaffte der braunschweigische Minister Klagges diesem Ende Februar 1932 die deutsche Staatsbürgerschaft. Trotz des offensichtlichen Zusammenhangs dieses Manövers mit der bevorstehenden Reichspräsidentenwahl machte Klagges seinem bürgerlichen Koalitionspartner in einem offiziellen Schreiben am 24. Februar 1932 noch einmal deutlich, dass "Herrn Hitler selbst der Gedanke, sich zum Schein zum Beamten ernennen zu lassen, völlig fernliegt und daß er diesen Gedanken ausdrücklich abgelehnt hat". Klagges betonte noch, dass "Herr Hitler größten Wert darauf" lege, "den geplanten Wirkungsbereich tatsächlich auszufüllen". Am 25. Januar 1932 sprach die Braunschweigische Regierung schließlich die Ernennung Hitlers zum Regierungsrat aus. Goebbels notierte am selben Tag erleichtert in seinem Tagebuch: "Eben kommt die Nachricht, dass er [Hitler] zum braunschweigischen Regierungsrat ernannt worden ist. Wir sind alle überglücklich, dass diese wesentliche Frage gelöst wurde."

Klagges feierte Hitlers Einbürgerung als historisches Ereignis und Erfolg der Braunschweiger Politik. Am 26. Februar 1932 erfolgte die Vereidigung des neuen Braunschweigischen Beamten. Mit dem Diensteid erschöpfte sich auch schon Hitlers Tätigkeit für die Gesandtschaft des Landes Braunschweig, über eine weitere Ausübung von Dienstpflichten durch Hitler ist nichts bekannt. Hitler beauftragte noch seinen Freund Ernst Zörner, den nationalsozialistischen Landespräsidenten von Braunschweig, ihn als Untermieter bei sich anzumelden, um einen Wohnsitz im Gebiet des Landes Braunschweig nachweisen zu können.

Der Ernennung folgte am 1. März 1932 ein lärmendes Nachspiel im braunschweigischen Landtag, als die sozialdemokratischen Abgeordneten gegen diese Aktivitäten der Regierung protestierten. Nach heftigen Auseinandersetzungen genehmigte die Mehrheit des Landtages die vom Staatsministerium beantragte Regierungsratstelle und schloß damit die Einbürgerung Hitlers ab.

Im Oktober 1932 beantragte Hitler unbefristeten Urlaub, da "die fortlaufenden politischen Kämpfe" ihm "in der nächsten Zeit die Erfüllung [seines] Dienstauftrages" nicht ermöglichten. Am 16. Februar 1933 ersuchte Hitler, nunmehr amtierender Reichskanzler, in einem kurzen Schreiben um Entlassung aus dem braunschweigischen Staatsdienst - die ihm postwendend "mit sofortiger Wirkung" gewährt wurde.

Quelle: Morsey, Rudolf: Hitler als Braunschweigischer Regierungsrat, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 8 (1960), S. 419-448.