Weiterführende Informationen zur Person:

 



Eduard Holste

geb. 14.2.1904 in Braunschweig

gest. ?

1931 bis 1935 Justizassessor im Reichsdienst.

Gehörte einige Monate lang der DVP, später der DVNP an. Seit 1933 NSDAP- und SS-Mitglied (1936 SS-Untersturmführer als Führer im SD, 1938 SS-Sturmbannführer als Führer im SD-Hauptamt, 1944 SS-Obersturmbannführer).

Seit 1935 bei der Braunschweigischen Politischen Polizei und bald darauf mit deren Vertretung betraut (als zweiter Stellvertreter von Friedrich Jeckeln neben Dr. jur. Otto Diederichs).

In seiner Beurteilung vom 14. Januar 1936 schreibt Jeckeln, gerade Holstes „frühere staatsanwaltliche und richterliche Tätigkeit [seien] von großem Vorteil gewesen“ und hätten ihn zur raschen Vertretung der Dienststelle befähigt. Auch würden sich seine Entscheidungen dadurch auszeichnen, daß sie „stets im nationalsozialistischen Sinne getroffen worden [sind] und zeigen, daß er vom Ideengute des Nationalsozialismus durchdrungen ist.“

1937-40 Leiter der Staatspolizeistelle Braunschweig als Nachfolger Jeckelns (1937 zum Regierungsrat befördert, noch Anfang 1945 zur Beförderung zum Oberregierungsrat vorgeschlagen).

1939 während des Krieges gegen Polen als Verbindungsführer der Sicherheitspolizei.

1941-43 bei den Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD in Rußland Mitte und Rußland Süd. Leitete in der Einsatzgruppe B zunächst die Abteilungen IV und V, später den Einsatztrupp „Smolensk“.

Quelle:
Wysocki, Gerhard:
Die Geheime Staatspolizei im Land Braunschweig. Polizeirecht und Polizeipraxis im Nationalsozialismus, Frankfurt / New York 1997, S. 73 f., Anm. 134.