Entbindungsheim

Allgemeiner Hintergrund

Bis 1942 wurden schwangere ausländische Arbeiterinnen generell in ihre Heimatländer abgeschoben. Es mehrten sich jedoch die Klagen der zuständigen Ämter über die für den Rücktransport entstehenden Kosten. Man befürchtete zudem, die zurückkehrenden Frauen würden zu "negativen Propagandisten in ihrer Heimat". Da auch die beteiligten Betriebe sich gegen die Abschiebung bereits eingearbeiteter Frauen sperrten und auf den Verlust von Arbeitskraft verwiesen, setzte Fritz Sauckel, der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, 1942 den Rückkehrerlass für die Dauer des Krieges aus. Im Dezember 1942 wurde durch Verfügungen Sauckels sowie des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) die Einrichtung von Betreuungsstätten "einfachster Art" für ausländische Kinder vorbereitet. Das gemeinsame Aufwachsen von deutschen und "fremdvölkischen" Kindern sollte zukünftig verhindert werden. Am 27. Juli 1943 konkretisierte ein Erlass Heinrich Himmlers diese Bestrebungen mit der Anordnung, "gutrassige" Kinder ausländischer, v.a. polnischer Frauen in deutschen Heimen zu Deutschen zu erziehen, "schlechtrassige" Kinder in speziellen "Ausländerkinder-Pflegestätten", betreut von ausländischem Personal, unterzubringen. Die notwendigen Rasseprüfungen fanden in den Gesundheitsämtern statt, verschleiert als gesundheitliche Untersuchungen. Eine rassische Überprüfung wurde dann vorgenommen, wenn der Vater Deutscher, Flame, Niederländer, Däne, Norweger, Schwede, Finne, Este oder Lette war bzw. wenn die Schwangere einen "gutrassigen" Eindruck machte. Deutsche Krankenhäuser und Entbindungsanstalten durften nun keine ausländischen Frauen mehr aufnehmen. Im Gebiet des Deutschen Reiches entstanden bis 1945 schätzungsweise 300 Entbindungsanstalten für ausländische Arbeiterinnen. Etwa 100.000 Kinder kamen in diesen Heimen ums Leben.